Strenge Ausgangsregelungen

Bitte bleibt zu Hause! Schütze Dich und andere.

Ab Montag, dem 23. März 2020 das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund verboten.

Die neue Allgemeinverfügung mit ausgeweiten Ausgangsbeschränkungen dient dazu, die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen. Damit soll die Anzahl der sozialen Kontakte stark minimiert werden, da sich leider immer noch ganz viele Leute getroffen haben.

Ihr dürft das Haus verlassen, wenn Ihr:

  • zur Arbeit fahrt,
  • zum Arzt müsst,
  • euer Kind zur Kindernotbetreuung bringt,
  • Einkaufen müsst (Lebensmittel, Drogerie, Apotheke, Bank, Tankstelle),
  • einen Termin auf einer Berhörde habt, der nicht abgesagt worden ist,
  • unterstützungsbedürftige Personen begleitet
  • mit dem Tier Gassi gehen oder zum Tierarzt müsst

Das ist alles noch erlaubt sowie auch noch draußen Sport machen aber ALLEIN oder nur im engsten Familienkreis.

Falls Ihr das Haus zum Einkaufen oder anderen eben genannten Gründen verlassen müsst, tragt euren Personalasuweis bei euch. Ihr könntet von Polizei und Ordnungsamt angesprochen werden, wohin Ihr möchtet.

In dem Ihr zu Hause bleibt schützt Ihr nicht nur Euch sondern vor allem Menschen, die mehr gefährdet sind als Ihr.

Falls ihr euch nicht daran haltet, könntet ihr auch bestraft werden. (Das Gesetz ermöglicht Strafen bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe. Bei absichtlichen Handlungen zur Verbreitung des Virus reicht das Strafmaß theoretisch bis zu fünf Jahren Haft.)

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