Mindestlohn, Wohngeld, Steuern: Das hat sich geändert 2020 in Deutschland

Mit dem Jahreswechsel gab es in Deutschland wieder einige neue Gesetze und Verordnungen. Was sich 2020 ändert - die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Mindestlohn steigt: Gerade Arbeitnehmer können von Veränderungen im neuen Jahr schon ab dem 1. Januar 2020 profitieren. Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Ab 1. Januar 2020 liegt der Stundenlohn bei 9,35 Euro brutto statt wie zuvor bei 9,19 Euro.

  • Mehr Geld für Azubis: Auch Auszubildende bekommen mehr Gehalt. Der Azubi-Mindestlohn steigt. Jeder, der 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr - sofern der Bundesrat zustimmt.

  • BAföG: Ab dem Wintersemester 2020 gilt für Studierende auch ein neuer BAföG-Höchstsatz: Nach der starken Erhöhung 2019 steigt der höchstmögliche Betrag um acht Euro auf 861 Euro im Monat. Zudem werden die Einkommensfreibeträge für Eltern angehoben. Auch Studierende profitieren von höheren Freibeträgen: Eigenes Vermögen wird erst ab 8200 Euro angerechnet. Somit könnte die Förderung durch BAföG in Zukunft für noch mehr Studierende als bisher in Frage kommen.

  • Wohngeld: Von der Wohngeldreform, die ebenfalls zum 1.1.20 in Kraft tritt, sollen laut Bundesregierung rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren, vor allem Familien und Rentner. Dafür stehen rund 1,2 Milliarden Euro mehr als bisher zur Verfügung. Teil der Reform sind eine regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge sowie eine Öffnung des Wohngelds für mehr Bezugsberechtigte. Zudem soll eine neue Mietstufe eingeführt werden, die jene Mieter berücksichtigt, die unter besonders hohen Mieten in Städten wie München leiden.

  • Nummer für alle Ärzte: Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schon immer. Doch zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die Nummer 116 117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen - ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht, auch für die Dauerversorgung. Die Servicestellen sollen zudem in Akutfällen weiterhelfen, am Wochenende zum Beispiel.

Weitere Informationen findet ihr auf:

https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Mindestlohn-Bahn-Steuern-Das-aendert-sich-2020-in-Deutschland-id56235351.html

Zurück