Neue Verordnungen im Bundesland Sachsen

Ab heute, den 20.4.2020, gibt es leicht gelockerte Regeln für das öffentliche Leben. So darf das Haus nun auch ohne wichtigen Grund wieder verlassen werden. Allerdings darf man nur mit einer weiteren Person, also zu zweit unterwegs sein. Die 2te Person, kann auch aus einem anderen Haushalt sein.  Dabei ist jedoch auf dem Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zu achten, um die Verbreitung des Virus zu verhindern.

Neu ist die Pflicht, eine Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen zu tragen. Falls ihr keine Maske habt, könnt ihr auch ein Tuch oder einen Schal verwenden.

Neu ist auch, dass kleine Läden und Werkstätten wieder öffnen dürfen, unter der Einhaltung von hygienischen Standards.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen sind die Abschlussklassen.

Weiterhin verboten sind Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art. Ämter der Stadt sind nur per Telefon/ E-Mail zureichen.

Es gibt einen neuen Bußgeldkatalog. In diesem kann nun auch ein Bußgeld verhängt werden, wenn ihr keinen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einhaltet. Oder ihr trefft euch zu dritt, dann werden jeweils 150€ Strafe angesetzt.

Diese Verordnungen gelten vorläufig bis zum 3.5.2020.

Weiterführende Information und den aktuellen Bußgeldkatalog findet ihr hier:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6145

 

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben


Hinweis

Alle Kommentare werden zunächst durch das kuebelonline-Team geprüft, da wir beleidigende Kommentare löschen. Daher kann es manchmal einige Zeit dauern, bis dein Kommentar erscheint.

Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise in unserer Datenschutzerklärung.