Der „aktivierende Sozialstaat“ grenzt insbesondere benachteiligte Menschen aus.

#steileThesen: These 19 - Juni 2020

Damit gerade junge Menschen nicht am Verwaltungsdruck zerbrechen, brauchen sie Sicherheit und Förderung – um Selbsthilfepotenziale entdecken und nutzen zu können.

Den jungen Mann, der vor mir sitzt, kenne ich schon ziemlich lange. Er ist ein von Grund auf positiver Mensch, doch so traurig und fertig habe ich ihn noch nicht erlebt. Die Sache mit der Berufsberatung hatte er sich ganz anders vorgestellt. Es sollte doch eigentlich um seine Wünsche gehen. Er hat sich gefreut, endlich etwas Praktisches zu machen, eine Berufsausbildung, von der er später gut leben kann.

Nun soll er sich in einer Berufsvorbereitenden Maßnahme - „also schon wieder Schule“ - auf eine Ausbildung vorbereiten. „Ich bin anscheinend zu dumm“.Seine Chance auf dem Arbeitsmarkt soll gefördert werden – an sich ein gute Idee, so eine Maßnahme hat schon vielen geholfen – doch er „braucht das doch nicht“. Die Motivation, die vorhanden war, ist nun leider dahin.

Dieses Beispiel verdeutlicht ein Grunddilemma des aktivierenden Sozialstaats, welcher sich an dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ ausrichtet. Die Grundidee des „aktivierenden Sozialstaats“ ist, weniger staatliches Handeln und mehr Eigenverantwortung der Bürger für sich und die Gesellschaft einzufordern. Der Bürger ist dabei im Idealfall Kooperationspartner. Leider führt die Auslegung an gewissen Stellen zu Ambivalenzen, Fehlern im System, welche wir in unserer täglichen Arbeit mitbekommen und auf die ich nun näher eingehen möchte.

Besonders zum Tragen kommt das Prinzip des „Förderns und Forderns“ beim Jobcenter der Agentur für Arbeit. Es ist Pflicht, die „Abhängigkeit“ vom Staat und der Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv zu beenden. Erwerbsarbeit gilt dabei als Mittel gegen Benachteiligung und somit für gesellschaftliche Teilhabe. Denn soziale Gerechtigkeit und der Ausgleich von sozialer Ungleichheit ist die originäre Aufgabe und Zielsetzung des Sozialstaats. Das Dilemma dabei ist, dass die Forderung – eigenverantwortlich das Ziel Erwerbsarbeit zu erreichen – mit einer Förderung umgesetzt wird, die sich in einem gesetzten Rahmen bewegt und an Bedingungen geknüpft sind, welche mittels Kontrolle und Zwang durchgesetzt werden. Von einer echten Befähigung zur Selbsthilfe kann hier keine Rede mehr sein.

Die Auslegung der Eigenverantwortlichkeit ist eine andere, als dass sie sich an den Wünschen und Fähigkeiten orientiert. Der junge Mensch im oben genannten Beispiel fühlt sich durch die Maßnahme fremdbestimmt, entmachtet und in seinen Bedürfnissen nicht ernst genommen. Die Maßnahme führt somit zum Gegenteil – einer Deaktivierung – denn „Mühe geben, wird er sich dort nicht“. Das Prinzip der „Förderung und Forderung“ nimmt eine ganz andere Dimension ein, wenn ein junger Mensch sich vermeintlich nicht aktivieren lassen will bzw. kann. Da ist z.B. ein junger Mann, der für sein junges Leben sehr vorgeprägt ist und bei vielen Entwicklungsaufgaben Unterstützung benötigt.

Er hat nur selten den vollen Hartz-4-Regelsatz erhalten. Seine Lebensumstände sind so aus der Bahn, dass er es nicht schafft, einen Termin früh 8 Uhr wahrzunehmen und dennoch wurde er – im Sinne der Aktivierung – immer wieder zu dieser Uhrzeit eingeladen. Gefolgt von einer Sanktionierung nach der anderen für dieses Meldeversäumnis. Ebenso war eine Maßnahme, die 40h Präsenzzeit und einen weiten Arbeitsweg abverlangt, nicht zu schaffen. Am Ende führte der Druck dazu, dass aus Angst Briefe nicht mehr geöffnet wurden. Die finanzielle Not wiederum führte zu massiven Schulden und einem Schuldenkreislauf, dem nur noch schwer zu entkommen ist.

Hier wird deutlich, wie absurd eine Aktivierung sein kann, wenn sie doch zugleich Voraussetzung ist. Die Förderung verkehrt sich ins Gegenteil und wird zur Belastung. Benachteiligungen, am offensichtlichsten in Form von Existenznöten, werden so immer wieder reproduziert oder verstärkt. Zudem kann es zu ernstzunehmenden psychischen Belastungen kommen, wenn der anhaltende Druck und die ausbleibende Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Anerkennung zum Dauerstatus wird. Der aktivierende Sozialstaat führt dabei zu Stigmatisierung, da in seinem Grundgedanken die Betroffenen selbst schuld an ihrem Scheitern sind. Sie bekommen den Stempel eines „Drückebergers“, der nur nicht will.

Die Betonung der Eigenverantwortung leistet letztlich der Frage nach Schuld Vorschub. Dabei sollten die Ursachen immer im Wechselspiel zwischen Individuum und Gesellschaft/Umwelt gesehen werden. Der Staat zieht sich so aus der Verantwortung, durch Steuerungspolitik gleiche Voraussetzungen und Teilhabemöglichkeiten zu schaffen. Wir stehen den Jugendlichen anwaltschaftlich zur Seite, unterstützen, indem wir Briefe „übersetzen“ und zu Terminen begleiten. Dabei bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen Befähigung zur Selbsthilfe auf der einen und dem Durchsetzen ihrer (Grund-)Rechte auf der anderen Seite.

In dem Beispiel konnten wir auf der Behördenseite für die besondere Situation Verständnis erzeugen und erwirken, nicht den vollen gesetzlichen Rahmen für Sanktionierungen einzusetzen bzw. diese zurück zu nehmen. Denn ob sanktioniert wird, obliegt dem Handlungsspielraum des jeweiligen Beraters. Dabei scheitert es oft schon allein an der Hochschwelligkeit der Behörde(n). Erläuterungen von Behördenbriefen und Vorgehen, Vorgänge die unzureichend transparent gemacht wurden oder Forderungen, die auf Grund der eigenen Lebensumstände nicht oder nur schwer umzusetzen sind.

Das sind Themen, die uns regelmäßig begegnen. Die jungen Menschen sehen sich mit einem Verwaltungsapparat konfrontiert, mit seiner eigenen Sprache und vielen Regeln, gegen den sie selber ohnmächtig erscheinen. Dieses Machtgefälle allein stellt schon eine Benachteiligung dar.  Kommen noch weitere hinzu, verringern sich die Handlungsoptionen und der psychische Druck steigt. Unzureichende Sozial- oder Gesprächskompetenz können in der Kommunikation mit staatlichen Organen eine schier unüberwindbare Hürde darstellen.

Leider finden ungleiche Voraussetzungen, die aktuelle Lebenssituation und die persönlichen Umstände, wie die soziale Herkunft oder psychische Probleme, oft unzureichend Beachtung. Die Auswahl der Möglichkeiten einer Förderung misst sich anhand der Wirtschaftlichkeit. Nicht selten geht es darum, bereits bezahlte Maßnahmen zu füllen und Arbeitslosenstatistiken zu senken. Die Eingliederungsvereinbarung, die abgeschlossenen wird, ist so nur in der Theorie ein Vertrag, der zwischen gleichwertigen Partnern ausgehandelt wird. Denn gerade junge Menschen werden gezwungen, einem Vertrag zuzustimmen, wonach ihnen 100 Prozent ihres „Existenzminimums“ bei einem Regelverstoß gekürzt werden können. Bei ihnen werden die Regeln besonders repressiv im Sinne einer „Erziehungsmaßnahme“ ausgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im November letzten Jahres, dass Sanktionierungen von über 30 Prozent nicht mit der Menschenwürde vereinbar sind. Doch junge Menschen unter 25 Jahre sind davon bisher ausgenommen. Wir fordern daher ein Ende der strukturellen Ungerechtigkeit gegenüber junger Menschen. Was sie brauchen ist emotionale und finanzielle Sicherheit, sowie Unterstützung und Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten. Oder wie es schon der Deutsche Bundesjugendring ausdrückte: „Sanktionsprinzip durch Solidaritätsprinzip ersetzen!“

Quellen:

Wikipedia: soziale Herkunft, soziale Ungleichheit, aktivierender Sozialstaat

§ 2 SGB 2. Online verfügbar unter:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/2.html

§14 SGB 2. Online Verfügbar unter:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/14.html

Sascha Weigel (2013): Das Konzept des Aktivierenden Staates und sein Menschenbild*. In: Zeitschrift für Transaktionsanalyse 2/2013. Online verfügbar unter:

https://www.dgta.de/uploads/tx_rldgtauser/3fca63447135497bb39c060b49026254_Das_Konzept_des_Aktivierenden_Staates_und_sein_Menschenbild_-_Sascha_Weigel_-_Focus.pdf

Judith Schäfer (2018): Fördern versus Fordern - Ambivalenzen des aktivierenden Sozialstaates am Beispiel junger Volljähriger im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Online Verfügbar unter:

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/13784/1/Sch%C3%A4ferJudith_F%C3%B6rdern_versus_Fordern_Ambivalenzen_des_aktivierenden_Sozialstaates.pdf

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. (1-225). Online Verfügbar unter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

Fachkräfteportal der Kinder und Jugendhilfe (2019): Deutscher Bundesjugendring: Hartz IV-Sanktionen bei U25 beenden. Online verfügbar unter:

https://www.jugendhilfeportal.de/politik/kinder-und-jugendpolitik/artikel/deutsches-bundesjugendring-hartz-iv-sanktionen-bei-u25-beenden/

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