Jugendarbeit droht ein Bedeutungsverlust, da sie zunehmend als on / off-Dienstleister verstanden wird.

#steileThesen: These 23 - Oktober 2020

Eine bedarfsgerechte Jugendarbeit kann nicht beliebig eingesetzt werden. Sie ist ganzheitlich, präventiv und kontinuierlich wirksam. Jugendarbeit ist Zukunftsarbeit!

Soziale Arbeit als Dienstleistung zu beschreiben, ist Teil einer breiten fachlichen Diskussion über Begriffe wie Qualität, Wirksamkeit oder Outputorientierung, kurz der Ökonomisierung einer am Menschen und dessen Entwicklung orientierten Arbeit. Die durch viele Kommunen verfolgte Strategie der „Neuen Steuerung“ zwingt die Träger der Sozialen Arbeit dazu, sich diesem Neustrukturieren zu stellen, wenn sie ihre Existenz erhalten wollen.

Doch wie passt eine marktwirtschaftlich determinierte Definition von Dienstleistung zu einem Arbeitsbereich wie der Kinder- und Jugendhilfe, in dem es um Prozesse, Begleitung, Verständnis und die Schaffung von Perspektiven geht. In der profitorientierten Dienstleistungswelt sind die Rollen klar umrissen, der Produzent bietet eine bestimmte Leistung (oder Ware) zu einem bestimmten Preis. Der Kunde (oder auch König) entscheidet, welche Ware oder Leistung er zur Befriedigung seines Bedürfnisses zu welchem Preis erwirbt.

Im sozialen Bereich entscheidet jedoch nicht der „Kunde“, welche Leistung angeboten wird, auch nicht der Leistungserbringer mit seiner Fachlichkeit, sondern der Fördermittelgeber, also die öffentliche Hand. Ihr obliegt es zu entscheiden, welche Leistungen dem Kunden in welchem qualitativen und quantitativen Umfang zur Verfügung stehen. Und diese Entscheidung wird all zu oft auf Grundlage finanzieller Ressourcen (öffentliche Haushalte) und politischer Strategien getroffen, basiert also weniger auf den Bedürfnissen der Klienten oder der fachlichen Einschätzungen der Leistungserbringer .

Ein aktuelles und vieldiskutiertes Beispiel ist die Etablierung von Drogenkonsumräumen hier in Sachsen. Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2000 die gesetzlichen Bedingungen geschaffen, und in verschiedenen Bundesländern wird dieses Angebot erfolgreich umgesetzt. Auch in Sachsen gibt es eine breite (Fach-)Öffentlichkeit, die eine Notwendigkeit solcher geschützter Räume sieht. Aber diese Nachfrage führt nicht dazu, Angebote zu schaffen, da die verantwortliche Landesregierung auf politischer Ebene die Umsetzung blockiert.

Ein im höchsten Maße unwirtschaftlicher Auswuchs dieser sozialökonomischen Dreiecksbeziehung ist die Auflage temporärer Fördertöpfe, nach Belieben werden Geldhähne geöffnet und wieder geschlossen. Hier ist ganz besonders deutlich zu spüren, wenn Angebote (also Dienstleistungen) an den grünen Tischen der EU, des Bundes oder der Länder konzipiert und oft am realen Leben der „Kunden“ aber auch der Leistungserbringer vorbei gehen. Junge Menschen haben keine Lust, sich auf Knopfdruck mit Theater, Medien oder anderen Dingen zu beschäftigen, das entscheiden sie gern allein.

Und ist es nicht die essentielle Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, die Bedürfnisse und Ideen ihrer Adressat*innen aufzunehmen und mit ihnen gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen, flexibel und nachhaltig zu agieren und die jungen Menschen in ihrer Lebenswelt zu begleiten?

Das kann einem marktwirtschaftlichen Dienstleistungsgedanken nicht entsprechen, und deshalb muss die finanzielle Förderung der Leistungserbringung so ausgestaltet sein, dass die Partizipation der Kinder und Jugendlichen nicht nur möglich, sondern geradezu notwendig ist, dass auf Veränderungen individueller oder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen nicht nur reagiert werden kann, sondern dass dies ein qualitativer Parameter ist.

Sie muss auf Langfristigkeit ausgelegt sein, um Entwicklungen von junge Menschen zu begleiten und Lernprozesse zu gestalten. Und sie muss den Leistungserbringern die Möglichkeit erhalten, politische und gesellschaftliche Veränderungen zu beeinflussen - nur so können sie ihrer anwaltschaftlichen Rolle, soziale Verwerfungen im politischen Diskurs zu thematisieren, gerecht werden.

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