Wichtige Informationen für Eltern zum Thema Not-Kinderzuschlag
Wichtige Informationen für Eltern mit geringem Einkommen oder Einkommenseinbußen durch die Krise. Es wurde ein Not-Kinderzuschlag freigegeben. Dieser ist bei der Familienkasse zu beantragen. Er gilt ab 1.4.2020 und kann online beantragt werden. Wurden für den Kinderzuschlag vorher die letzten 3 Monate mit Verdienst als Berechnungsgrundlage genommen, gilt bei diesem als Grundlage der letzte Monat vor Antragstellung. Stellt man also zum 1.4 den Antrag gilt als Grundlage der Monat März.
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