Unser Verein

Mobile Jugendarbeit Leipzig e.V. – das ist aufsuchende Jugendsozialarbeit mit Kindern und Jugendlichen im Westen und Süd-/Osten unserer Stadt. Drei Teams arbeiten in den Planungsräumen Grünau, Westen und Paunsdorf Ost-/Südost.  

Unsere Aufgabe ist es, Kontakt zu Jugendlichen im Stadtteil herzustellen, die mit sozialen und individuellen Problemlagen konfrontiert sind, ausgegrenzt werden oder von Ausgrenzung bedroht sind.  Dabei sind wir bei den Jugendlichen zu Gast, zumeist da, wo sie sich treffen: auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Das Aufsuchen der Jugendlichen in ihrer Lebenswelt ist die unabdingbare Basis dafür, eine nachhaltige und tragfähige, von Vertrauen geprägte Beziehung zu ihnen aufzubauen.  Wir arbeiten gemeinsam mit den Menschen an Lösungskonzepten und unterstützen sie dabei, entsprechende Ressourcen zu entwickeln. 

Unser aufsuchender Ansatz macht uns zum Bindeglied zwischen Jugendarbeit/-hilfe, der Öffentlichkeit und den Jugendlichen. Dabei fungieren wir als Partner und Sprachrohr der jungen Menschen. Wir nutzen die Vernetzung von adäquaten Angeboten der Jugendhilfe und unterstützen gegebenenfalls die Entwicklung von sozialen Netzwerken in den Stadtteilen. 

Der Verein arbeitet gemeinnützig, ist im Vereinsregister eingetragen und anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe. Die finanzielle Basis beruht auf der Förderung durch die Stadt Leipzig.

Adresse Projektleitung

Mobile Jugendarbeit Leipzig
Garskestraße 3
04205 Leipzig

Kontaktdaten

0341 4229777

0341 23047725 (Fax)

0163 2387458

0341 4229777

Vorstand

Scarlett Wiewald (Vorsitz)

Jan Kaefer
 
Brigitte Herbert
 
Melanie Blochwitz
 
Lisa Hess
 
 

Der Vorstand ist über die Geschäftstelle zu erreichen. Menschen, die im Verein Mitglied werden möchten, können sich gern mit der Projektleitung in Verbindung setzen.

 

Meilensteine

Vereinsgründung 14. Dezember 1993

Ausgangspunkt der Vereinsgründung war das Modellprojekt Streetwork Grünau, welches 1992 im Rahmen des sächsischen Aktionsprogramms gegen Aggression und Gewalt seine Arbeit aufnahm. Der Verein arbeitet gemeinnützig, ist im Vereinsregister eingetragen und anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe

10 Jahre Mobile Jugendarbeit Leipzig – Wir gaben ein Buch heraus. (2003)

MJA In der Rolle der „omnipotenten Alleskönner“? Reflexionen zu Geschichte und Gegenwart Mobiler Jugendarbeit in Leipzig.

Rückentext: Dieses Buch ist vor allem der Versuch, Geschichte und Gegenwart zu reflektieren. Dies scheint auch deshalb so wichtig zu sein, da es oft Kontakte mit Kolleg/inn/en gibt, die neu ins Arbeitsfeld starten und dabei teilweise nur unbefriedigende Rahmenbedingungen vorfinden. Die Tatsache, dass der Handlungsansatz Mobile Jugendarbeit im Rahmen der Ausbildung an den Fachhochschulen noch immer kaum eine Rolle spielt, macht den Einstieg in den Arbeitsalltag nicht leichter.

Mit diesem Buch wird der Versuch gewagt, eben jenen Sozialarbeiter/inne/n eine Orientierung zu geben und sie zu ermutigen, ihre Grenzen gegenüber den Auftraggebern, der Öffentlichkeit und sich selbst zu definieren und zu erkämpfen.

Es gibt natürlich eine ganze Reihe wissenschaftlicher und auch praxisorientierter Veröffentlichungen. Deshalb findet man in diesem Buch wenige theoretische Ausführungen und statt dessen die Beschreibung der Entwicklung eines Projektes, mit einem hohen Alltagsbezug, mit seinen Problemen und den dazugehörigen Lösungsversuchen. Es gibt viele Beispiele dafür, dass Mobile Jugendarbeit funktioniert und erfolgreich ist. Dazu zählt auch ein Projekt, das nun seit über zehn Jahren im „Dschungel“ der Jugendhilfe agiert und dabei so manche Erfolgsgeschichte zu erzählen hat: die Mobile Jugendarbeit Leipzig e.V.

ZWANZIG13 Innenansichten - Die zweiten 10 Jahre. (2013)

Titelbild: ZWANZIG13 Innenansichten - Die zweiten 10 Jahre.In guter Tradition haben wir uns entschieden, auch anlässlich unseres 20. Geburtstages die Welt an unseren Erlebnissen und Erkenntnissen teilhaben zu lassen. Ein „richtiges” Buch ist es aus Gründen fehlender zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen diesmal nicht geworden. Allerdings - dem medialen Fortschritt folgend - gibt es diese digitale Innenansicht aus weiteren 10 Jahren Mobiler Jugendarbeit in Leipzig 2004–2013.

 

#steileThesen - Zündstoff zum Runterladen

Zwei ganze Jahre lang haben euch und uns Monat für Monat die #steilenThesen begleitet. Diese hatten wir anlässlich des 25. Geburtstages unseres Vereins im Jahr 2018 zusammengetragen und in Form eines Kalenders unter die Leute gebracht. Doch damit nicht genug!

Parallel zum jeweils aktuellen Kalendermonat wurden die Thesen online begleitet durch unsere Gedanken und Impulse zum jeweiligen Thema. Veröffentlicht und zum Nachlesen archiviert haben wir diese einerseits hier auf unserer Homepage (Verlinkung zu: https://www.kuebelonline.de/steilethesen) sowie bei der Leipziger Zeitung (LZ). (Verlinkung zu: https://www.l-iz.de/tag/25-Thesen)

Doch als sich das zweite Thesen-Jahr dem Ende neigte war uns klar: Es muss ein abschließendes Gesamtwerk her! Und so entstand in Zusammenarbeit mit der Leipziger Designagentur Matthes & Hofer eine wunderbare Broschüre, die in einer limitierten Auflage von 200 Stück gedruckt wurde. Wir freuen uns, euch diese Broschüre hier nun zum kostenlosen Download zur Verfügung stellen zu können.

Es wäre ganz im Sinne unserer Grundidee, wenn ihr diesen Zündstoff nutzt, um in euerm Umfeld flammende Diskussionen zu entfachen - oder wie es unsere Projektleiterin Katrin Zschuckelt im Intro der Broschüre formuliert: "Liebe Leser*innen, fühlt euch angesprochen, aktiv und engagiert für Demokratie, Chancengleichheit und Gerechtigkeit zu streiten".

Mobile-Jugendarbeit_25-Thesen_Onlineversion_Einzelseiten.pdf (37,2MB)

Das Leitbild unseres Vereins Mobile Jugendarbeit Leipzig e.V.

Unser Name ist Programm: Mobile Jugendarbeit Leipzig e.V.

Der Name unseres Vereins, Mobile Jugendarbeit Leipzig e.V., beschreibt zugleich unseren sozialpädagogischen Handlungsansatz. Mobile Jugendarbeit ist ein sozialraumorientierter, aufsuchender Jugendberatungsansatz, der die Arbeitsschwerpunkte Streetwork, cliquen- und einzelfallbezogene Angebote sowie die Arbeit im Gemeinwesen verbindet.

Die Adressat*innen unserer Arbeit sind mehrheitlich junge Menschen und Cliquen, die durch individuelle und/oder strukturelle Problemlagen in ihrer Entwicklung benachteiligt und beeinträchtigt werden. Dabei ist unser wichtigstes Anliegen, persönliche Ressourcen und Potenziale erlebbar zu machen und gemeinsam mit den jungen Menschen Lebensperspektiven zu entwickeln und zu gestalten.

Unser Verein wurde 1993 in Leipzig-Grünau gegründet. Wir sind eine gemeinnützige Organisation und erhielten auf Grundlage des SGB VIII die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe. Dieser Status ist Ausdruck der rechtlichen und fachlichen Akzeptanz unseres sozialpädagogischen Angebotes durch den öffentlichen Jugendhilfeträger, dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig.

Die Tätigkeit unserer Organisation basiert auf den im Vereinsrecht vorgesehenen Gremien, der Mitgliederversammlung als wichtigstes Entscheidungsorgan und einem ehrenamtlichen Vorstand. Die fachliche Arbeit wird durch hauptamtlich angestellte Sozialpädagog*innen in drei paritätisch besetzten Teams umgesetzt.

Unser Verein wächst lokal und ist weit vernetzt.

Seit Anfang der 1990er Jahre sind wir als Verein in Leipzig aktiv. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich aktuell über drei Planungsräume. Ausgehend von Grünau, kamen 2008 der Leipziger Westen und 2019 Paunsdorf bzw. Leipzig Ost/Südost hinzu.

Wir agieren sozialräumlich und haben uns durch die gesammelten jahrelangen Erfahrungen zu einer festen Größe in den jeweiligen Ortsteilen entwickelt. Unserem Arbeitsansatz ist es inhärent, Erfahrungen mit Kooperationspartner*innen im unmittelbaren Arbeitsumfeld zu teilen und darüber hinaus Kontakte zu weiteren Einrichtungen aufzubauen. Dadurch sind wir über die Grenzen der uns anvertrauten Ortsteile hinweg wirksam, und es ist uns möglich, lokale Themen im gesamten Netzwerk mitzudenken.

Wir pflegen zudem den fachlichen Austausch mit Kolleg*innen aus ganz Deutschland und sind offen für interdisziplinären Gedankenaustausch mit fachverwandten oder fachfremden Einrichtungen sowie Hochschulen, Wirtschaftsunternehmen und politischen Institutionen. Somit sind wir laufend über neue Zugänge, Trends und fachliche Entwicklungen informiert, können diese zurückspiegeln und neue Erkenntnisse in unseren konkreten Arbeitszusammenhang einweben.

Wir sind parteipolitisch unabhängig und beziehen klare Stellung gegen jegliche menschenverachtende Ideologie.

Wir verpflichten uns dazu, die Interessenlagen von Jugendlichen und jungen Menschen öffentlich zu vertreten und vor den entsprechenden politischen Gremien einzufordern. Uns ist wichtig, unabhängig von parteipolitischen Interessen zu agieren und eine kritische-reflexive Distanz zu ihnen zu wahren.

Wir beziehen klare Stellung gegen jegliche menschenverachtende Ideologie und wirken diesen mit unserer Arbeit aktiv entgegen. Unser Ziel ist es, einen Beitrag für eine inklusionsorientierte, diskriminierungsarme und emanzipatorische Gesellschaft zu leisten.

Wir sind eine lernende Organisation.

Technologischer, sozialer, ökonomischer und ökologischer Wandel und die damit verbundene Multioptionalität von Lebenswelten, Entscheidungsmöglichkeiten sowie sich immer wieder verändernde Rahmenbedingungen, verstehen wir in unserer Organisation als Anreize, denen wir mit Veränderung begegnen.

Eine besondere Herausforderung ist für uns der Aspekt der nachhaltigen Entwicklung. Diese meint die Balance zwischen den drei Dimensionen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit. Dabei handeln wir nach den Nachhaltigkeitsprinzipien der intergenerationalen und intragenerationalen Gerechtigkeit, der Glokalität und der Ganzheitlichkeit. Diese besagen, dass die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit einen Dreiklang darstellen und somit immer gemeinsam betrachtet werden.

Die Schaffung von optimalen Arbeitsbedingungen, die eine freie berufliche und persönliche Entfaltung, eine gemeinsame Verständigungs- und Wissensbasis sowie eine Beteiligung aller ermöglichen, sind für uns der Garant, dass vorhandene Erfahrungen und Kreativität in innovative und nachhaltige Lösungen umgewandelt werden können.

Regelmäßige interne und externe Weiterbildungen tragen zur stetigen Wissenserweiterung sowie zur kritischen Reflexion unserer Arbeit bei. Kurze Informationswege, flache Hierarchien und transparente Strukturen sowie individuelle Handlungskompetenzen sichern uns dabei die notwendige Agilität.

Die Mitarbeiter*innen sind die wichtigste Ressource unserer Organisation.

Der Erfolg unserer Organisation ist untrennbar mit der Motivation, den individuellen Kompetenzen aller Mitarbeiter*innen und der gemeinsamen Identifikation mit den Organisationszielen verbunden.

Durch einen partizipativen Leitungsstil haben alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit und die Pflicht zur Veränderung und Optimierung aller Arbeitsprozesse. Wir bringen uns mit unseren individuellen Stärken, Interessen und Handlungskompetenzen ein, wobei wir auch eine gewisse Fehlerfreundlichkeit pflegen.

Darüber hinaus ist das Team für uns Fundament und Stütze der Vereinsentwicklung und für jedes einzelne Teammitglied. Alle Mitarbeiter*innen können sicher sein, Unterstützung und Reflexion in fachlicher und bei Bedarf auch in persönlicher Hinsicht durch ein unterstützendes Team zu erhalten.

Die geltenden Professions-, Fach- und Qualitätsstandards sehen wir als Richtschnur für unsere Arbeit an und beteiligen uns aktiv an deren Weiterentwicklung.

Für das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit existieren schriftlich fixierte, überregional gültige Fachstandards, an deren Erstellung auch unser Verein maßgeblich beteiligt war. Diese beschreiben unseren Arbeitsansatz, geltende Rahmenbedingungen und Grundvoraussetzungen für eine gelingende Mobile Jugendarbeit.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen, die Menschenrechchartas der EU, die Definition Sozialer Arbeit und die Berufsethik Sozialer Arbeit sind für uns Bezugsdokumente, die dem Anspruch einer Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession und folglich unserem Professionsverständnis zu Grunde liegen.

So richten wir unsere Arbeit beispielsweise an der Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und ihren Vorgaben zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen aus. Daher ist die Berücksichtigung der Interessen der jungen Menschen, ihr Recht auf Gehör sowie ein wechselseitiger Austausch auf Augenhöhe, unserem Arbeitsansatz inhärent.

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben nutzen wir die von uns erhobenen Daten, um auf verschiedene Entwicklungen zu reagieren. Diese Erkenntnisse befähigen uns, unsere Arbeit an die aktuellen Verhältnisse anzupassen. Die bereits vorgebrachten Bezugsdokumente fungieren dabei als Analyseinstrument sowie als Orientierungs- und Referenzrahmen für eine professionelle Soziale Arbeit. Damit stellen wir uns bewusst einer Qualitätskontrolle gegenüber uns selbst sowie Partner*innen und Förder*innen.

Wir sind uns bewusst, dass sowohl Fachstandards als auch Methoden der Qualitätssicherung einem Prozess ständiger Weiterentwicklung unterworfen sind. Diesen Prozess gestaltet unser Verein entsprechend unseres Professionsverständnises auf der Fachebene und in relevanten Gremien aktiv mit.

Gut funktionierende Netzwerke sind für uns notwendig.

Die Arbeit in und mit Netzwerken ist integraler Bestandteil unseres Auftrages und dessen Umsetzung. Wir sind Teil von Netzwerken, pflegen sie und regen zu ihrer Bildung an. Sie stellen für uns Beziehungssysteme dar. In ihnen können soziale (jugendspezifische, soziokulturelle und wohnräumliche) Perspektiven und Interessenlagen gebündelt werden. Netzwerke gestalten Kommunikationsräume, um Handlungsspielräume zu erweitern. Deshalb sehen wir sie auch als Schrittmacher der Veränderung.

Wir verstehen Netzwerke als ein dynamisches Geflecht von Kooperationspartner*innen, in dem man sich auf Augenhöhe begegnet, aktiv und effektiv an gemeinsamen Zielen arbeitet und eigene Ressourcen und Fähigkeiten für andere zugänglich macht. Um den Adressat*innen professionelle, schnelle und direkte Unterstützung zu ermöglichen, ist für uns Fachlichkeit und Engagement der Kolleg*innen des Netzwerkes unerlässlich.

Für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit im Interesse unserer Adressat*innen, aber auch bei den verschiedensten Diskussionen und Debatten, ist für uns uns ein gemeinsamer Wertekanon und Transparenz notwendig. Grenzen in der Arbeit im Netzwerk stellen für uns Aufträge mit ordnungspolitischen Anliegen oder wirtschaftlichen Interessen dar.

Wir repräsentieren mit unserem persönlichen Engagement inklusionsorientierte und demokratische Grundwerte.

Das Grundverständnis unseres Vereins und dessen Mitarbeiter*innen basiert auf einem inklusionsorientierten Gesellschaftsbild. Wir finden es wichtig und notwendig, je nach individuellem Bedarf, jedem Menschen Zugang, Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen - und das in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen.

Genau darauf arbeitet unser Verein für und mit den Adressat*innen hin. Wir sehen deren momentanen gesellschaftlichen Lebensbedingungen als veränderbar an und ergreifen Partei für die Entfaltungs- und Verwirklichungswünsche von Einzelnen oder Gruppen. Dies eröffnet die Chance, partizipativ individuelle Lebensbedingungen zu gestalten.

Inklusion kann aber nur erreicht werden, wenn die Möglichkeit zur Teilhabe nicht nur auf der individuellen, sondern auch auf der strukturellen, sozialräumlichen und politischen Ebene betrachtet und hergestellt wird.

Für unsere Adressat*innen sind wir verlässliche Ansprechpersonen.

Wir arbeiten vor allem mit und für Jugendliche und junge Heranwachsende, die ihren Lebensmittelpunkt in unseren Planungsräumen haben. Für eine Kontaktaufnahme halten wir die Barrieren so niedrig wie möglich. Der niedrigschwellige Zugang wird primär durch unseren aufsuchenden Ansatz im Streetwork ermöglicht. Wir treten vor allem mit jungen Menschen in Kontakt, die von anderen Hilfesystemen nicht (mehr) erreicht werden oder für die die passenden Angebote fehlen.

Für unsere Adressat*innen sind wir verlässliche, vertrauliche und kritisch parteiliche Ansprechpersonen und suchen gemeinsam - auf freiwilliger Basis - nach individuellen Lösungswegen. Dabei verstehen wir die jungen Menschen als Expert*innen ihrer Lebenswelt. Wir agieren bedürfnis- und ressourcenorientiert und regen zur Selbsthilfe an. Grundlage dafür ist eine kontinuierliche Beziehungsarbeit. Kontakte zu Einzelnen und zu Gruppen pflegen wir in persönlichen Begegnungen und auch in digitalen Räumen.

Was uns in der Kommunikation auszeichnet, ist eine wertschätzende und inklusionsorientierte Grundhaltung sowie der sensible Umgang mit individuellen Unterschieden. Das können zum einen diverse Lebenssituationen und -realitäten sein, bedingt z.B. durch Sprachbarrieren, strukturelle soziale Benachteiligung, Diskriminierungserfahrungen oder psychische Beeinträchtigungen.

Zum anderen kann das auch die geschlechtliche Identität betreffen oder Themen, die sich je nach Entwicklungsvoraussetzung unterscheiden. Dies erfordert von uns kommunikative Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Menschen, was auch das Aushalten von Ambivalenzen sowie das stetige Reflektieren unserer eigenen Rolle einschließt. Unser eigener und pädagogischer Anspruch ist es, gesellschaftliche und sprachliche Ressentiments zu hinterfragen und nicht zu reproduzieren.

Satzung des Vereins Mobile Jugendarbeit Leipzig

§1 Name, Sitz e.V.

(1) Der Verein führt den Namen "Mobile Jugendarbeit Leipzig". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung erhält der Vereinsname den Zusatz "e. V."
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig.

§2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII. Der Verein ist überparteilichen tätig.
Der Satzungszweck wird realisiert durch die Kontaktaufnahme zu randständigen, delinquenzgefährdeten oder bereits delinquenten Jugendlichen, durch Mobile und offene Jugendarbeit, Einrichtung und Erhalt von Jugendbegegnungsstätten, Foren, Gesprächen zu aktuellen Problemen, Sportveranstaltungen, Bildungsfahrten, sowie allgemeinen kulturellen Angeboten, die Musikveranstaltungen, Förderung junger Musikgruppen und Veranstaltungen ohne Konsumzwang, die nur der Begegnung dienen.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in den Planungsräumen Leipzig-Grünau und Leipzig-Altwest.

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitt des " Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Jedes Mitglied verpflichtet sich durch seinen Beitritt zur Einhaltung der Beschlüsse des Vereins und bekennt sich zu dessen Grundsätzen.

2. Der Verein hat ordentliche und jugendliche Mitglieder.
2.1 Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und nicht Klientel sind.
2.2 Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Klientel sind.
Der Übergang vom jugendlichen zum ordentlichen Mitglied erfolgt auf Antrag durch den Vorstand.

3. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen muß die schriftliche Zustimmungserklärung des/der gesetzlichen Vertreter(s) vorgelegt werden.

4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.

5. Ein Ausschluß des Mitgliedes aus dem Verein kann aus wichtigem Grund durch den Vorstand erfolgen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- Zuwiderhandlung gegenüber den Zielen und Aufgaben des Vereins,
- Schädigung des Ansehens oder der Arbeit des Vereins durch sein Verhalten und/oder öffentlicher Äußerungen oder
- die Beiträge oder Leistungen nicht gemäß der Satzung entrichtet werden.

Vor Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Wahrung einer Frist von mindestens 4 Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die Ausschlußerklärung ist dem Mitglied unter Darlegung der Gründe schriftlich mitzuteilen.
Gegen diese Erklärung kann durch schriftlichen Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang die Mitgliederversammlung angerufen werden. In der Mitgliederversammlung ist dem Mitglied Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung zugeben. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einer Zweidrittel Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

6. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.

§5 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§6 Beitragsleistungen

Die Mitglieder fördern die Arbeit des Vereins durch Beiträge. Die Höhe legt die Mitgliederversammlung fest.

§7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. der Beirat.

§8 Die Mitgliederversammlung

1. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
a) Wahl des Vorstandes
b) Wahl von 2 Kassenprüfer, die am Ende des Geschäftsjahres die Bücher und die Kasse des Vereins prüfen
c) Festlegung der grundlegenden Richtlinien der Vereinsarbeit gemäß §2
d) Beschlussfassung über vorliegende Anträge
e) Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichtes und die Entlastung des Vorstandes
f) Ausschluß von Mitgliedern
g) die Bestätigung des Jugendreferenten oder die Wahl des Jugendreferenten/Beisitzer, wenn die Jugendversammlung keinen Jugendreferenten gewählt hat

2. Die Beschlußfassung erfolgt soweit nicht anders geregelt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder. Stimmberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied sowie die zwei Jugendsprecher mit jeweils einer Stimme.

3. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Die Einladung geht schriftlich an die zuletzt vom Vereinsmitglied hinterlassene Adresse.

4. Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, wenn es die Vereinsinteressen erfordern, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Selbiges gilt unter Angabe der Gründe und Zwecke für ein Antrag von mindestens 1/3 der eingetragene Mitglieder.

5. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Der Protokollführer wird zu Beginn der Mitgliederversammlung gewählt. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§9 Der Vorstand

1.Er besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) den Stellvertreter
c) den Kassenwart
d) dem Schriftführer
e) dem Jugendreferenten oder Beisitzer

2.In den Vorstand des Vereins können nur ordentliche Mitglieder des Vereins gewählt werden. Ein Anstellungsverhältnis mit dem Verein schließt eine Arbeit im Vorstand aus.

3. Der Vorstand, mit Ausnahme des Jugendreferenten, wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

4. Der Jugendreferent wird durch die Jugendversammlung für 1 Jahr gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Sollte der Verein nicht über eine Jugendversammlung verfügen, wird statt des Jugendreferenten ein Beisitzer (ebenfalls für die Dauer von 1 Jahr) gewählt. Sollte die Jugendversammlung keinen Jugendreferenten wählen, wird dieser von der Mitgliederversammlung gewählt.

5. Jedes Vorstandsmitglied wird von der Mitgliederversammlung einzeln gewählt, mit Ausnahme des Jugendreferenten. Alle Vorstandsmitglieder können durch Handzeichen gewählt werden, wenn die Mehrheit der Versammlung dem nicht widerspricht.

6. Jedes Vorstandsmitglied darf nur ein Amt im Vorstand besetzen. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Abwahlen des Vorstandes sind möglich und in der Einladung als Tagesordnungspunkt anzugeben.

7. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
7.1 Die Führung des Vereins nach der Satzung sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung
7.2 Die Aufstellung eines Haushaltsplanes
7.3 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
7.4 Die Erarbeitung einer Geschäftsordnung
7.5 Die eventuelle Berufung einer Geschäftsführung nach §30 BGB.
7.6 Die Aufnahme von neuen Mitgliedern.
7.7 Der Vorstandes ist beschlussfähig, wenn 3 der 5 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
7.8 Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
7.9 Der Vorstand im Sinne §26 BGB (geschäftsführende Vorstand) besteht aus den unter a) bis c) genannten Personen und wird durch je zwei dieser Personen gemeinsam vertreten.
7.10 Der Vorstand kann nicht besetzte Vorstandsposten kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung besetzen. Die kommissarischen Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

 

§10 Der Beirat

wird bei Bedarf berufen. Ihm können auch Nichtmitglieder des Vereins angehören. Der Beirat berät die Organe des Vereins und kann projektbezogen wirksam werden. Der Beirat ist kein beschließendes Organ.

§11 Jugendversammlung

1. Die Jugendversammlung umfaßt alle jugendlichen Mitglieder des Vereines. Sie findet einmal im Jahr statt und zwar jeweils vor der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Jugendversammlung ist entsprechend den Vorschriften der Mitgliederversammlung durchzuführen. Die Einberufung erfolgt durch den/die Jugendreferenten/in in Absprache mit dem Vorstand.

2. Stimmberechtigt sind alle jugendlichen Mitglieder.

3. Die Jugendversammlung wählt den/die Jugendreferenten/in und zwei Jugendsprecher/innen. Der/die Jugendreferent/in muß ein ordentliches Mitglied sein. Die zwei JugendsprecherInnen werden aus den Reihen der jugendlichen Mitglieder gewählt.

4. Die Jugendversammlung kann sich eine Jugendordnung geben, die dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen ist.

5. Der/die Jugendreferent/in hat die Aufgabe, die Interessen der Jugendlichen des Vereines zu vertreten. Dazu gehört auch die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes. Er bzw. sie hat den Vorstand über die Jugendarbeit zu informieren.

§12 Vermögen und Inventar

Alle Gegenstände und Rechte, die für den Verein erworben wurden, sind Eigentum des Vereins.

§13 Satzungsänderungen

Satzungsänderung bedürfen der 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung.

§14 Auflösung

1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der eingetragen und stimmberechtigten Vereinsmitglieder beschlossen werden.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung Jugendhilfe Leipzig.

§15 Inkrafttreten

Die Satzung tritt bei Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.